Ab Mai 2025 kann ich in neuen Räumen endlich wieder Musikgartenkurse anbieten! Mit der kefb habe ich einen Bildungsträger mit langjähriger Erfahrung gefunden, dessen Programm ich durch meine Musikgartenkurse sinnvoll ergänzen kann.
Meine Kurse werden also unter dem Dach der kefb Ostwestfalen (Kath. Erwachsenen- und Familienbildung) an der Tunerstraße 4 stattfinden.
Zwischen den Oster- und Sommerferien werden das zunächst nur zwei kurze Kurse für Babys von 6 W. – 1 J. und 1 – 1,5 J. sein und dienstags stattfinden.
1. Kurs: Musikgarten für Babys von 6 W. bis 1 J.
Anmeldung über folgenden Link zur kefb – Website:
https://www.kefb.de/kurssuche/kurs/Musikgarten-fuer-Babys-ab-sechs-Wochen-1-Jahr/Q20BIEK005
Wenn sich der Link durch direktes Klicken nicht öffnen lassen, können Sie den Link auch mit der gehaltenen linken Maustaste markieren, dann einen Rechtsklick machen, mit dem dann das Feld „Link öffnen“ erscheint und dieses anklicken.
2. Kurs: Musikgarten für Babys von 1 J. bis 1,5 J.
Anmeldung über folgenden Link zur kefb – Website:
https://www.kefb.de/kurssuche/kurs/Musikgarten-fuer-Babys-von-1-15-Jahren/Q20BIEK006
Wenn sich der Link durch direktes Klicken nicht öffnen lassen, können Sie den Link auch mit der gehaltenen linken Maustaste markieren, dann einen Rechtsklick machen, mit dem dann das Feld „Link öffnen“ erscheint und dieses anklicken.
Ich habe die Altersgruppen für diese Einstiegskurse etwas enger gefaßt, als sonst üblich. Nach den Sommerferien wird es dann zusätzlich mindestens einen Kurs für Kinder von 1,5 – 2,5 J. geben.
Wenn Sie noch Fragen haben, melden sie sich bitte telephonisch bei mir unter:
Edith Wichmann 0521/30 43 561
BUT (Bildung und Teilhabe) – Leistungen
Wenn Sie Anspruch auf „Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ haben, können die Musikgartenkurse über diese Leistungen finanziert werden. Ich bin als Anbieterin bei den zuständigen Stellen anerkannt und registriert.
Leistungsberechtigt sind Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), der Sozialhilfe (SGB XII), dem Asylbewerberleistungs-gesetz (AsylbLG), auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben.
Falls sie auch ohne Anspruch auf diese Leistungen Schwierigkeiten haben, die Kursgebühr aufzubringen, sprechen Sie mich bitte an.